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HOTEL REGENCY COUNTRY CLUB – RESERVIERUNGSBEDINGUNGEN

Nachfolgend präsentieren wir Ihnen die allgemeinen Bedinungen, mit denen sich der Hotelgast vor seinem Aufenthalt im Hotel Regency Country Club (im Folgenden HRCC) einverstanden zeigen muss:

1. Preis

Der Preis gilt ausschließlich für das Zimmer und beinhaltet die dazugehörigen Gebühren. Verpflegung und andere Leistungen sind verfügbar und müssen separat gezahlt werden. Die Formulare zur Registrierung der Gäste müssen bei Check-in ausgefüllt und unterschrieben werden.

2. Bezahlung

Rechnungen müssen bei Vorlage bezahlt werden. Wir akzeptieren keine Schecks.

3. Pfandrecht bzgl. des Eigentums und Gepäcks des Hotelgasts

Im Falle eines Zahlungsverzugs durch einen Hotelgast behält sich HRCC das Recht vor, das Eigentum und Gepäck des Gasts zu verpfänden, es in seinem Besitz zu verwahren und es zu einem beliebigen Zeitpunkt zu verkaufen oder zu versteigern, ohne den Gast darüber in Kenntnis zu setzen. Der Erlös des Verkaufs wird von der geschuldeten Summe abgezogen, unbeschadet des Rechts von HRCC, weitere Klagen auf Rückgabe einzureichen.

4. Check-in

Der Check-in findet um 15:00 Uhr statt. Bitte legen Sie an der Rezeption Ihren Ausweis oder Pass vor. Die Gäste sind gesetzlich dazu verpflichtet, ihre persönlichen Ausweispapiere für die Registrierung im Hotel und bei der Polizei vorzulegen.

5. Check-out

Der Check-out findet um 10:00 Uhr statt. Bitte setzen Sie unser Personal an der Rezeption darüber in Kenntnis, wenn Sie wünschen, das Zimmer zu einem späteren Zeitpunkt zu verlassen. Die Möglichkeit, das Zimmer später zu verlassen ist abhängig von der allgemeinen Verfügbarkeit. Wenn das Zimmer verfügbar ist, gestattet das Hotel einen späteren Check-out gegen Zahlung eines Aufpreises. Sollte der Hotelgast das Zimmer nicht zur angegebenen Uhrzeit verlassen wollen, behält sich HRCC das Recht vor, den Gast und sein Eigentum aus dem Zimmer zu werfen.

6. Gepäckaufbewahrung

Abhängig vom Platz, der für die Gepäckaufbewahrung zur Verfügung steht, kann der Gast sein Gepäck im dafür vorgesehenen Raum unter eigener Verantwortung im Falle von Verlust oder Beschädiung aufbewahren. Das Gepäck darf nicht länger als 12 Stunden aufbewahrt werden.

7. Eigentum des Hotelgasts

Wir bitten alle Gäste darum, den Riegel an den Türen und Fenstern des Hotelzimmers vorzuschieben, wenn sie das Hotel verlassen oder zu Bett gehen. Zum Wohl aller Gäste sind die Zimmer mit einem Safe ausgestattet, in dem Wertgegenstände verwahrt werden können. HRCC übernimmt keinerlei Verantwortung für verlorenes oder beschädigtes Eigentum des Hotelgasts, unabhängig davon, ob es aus dem Hotelzimmer, dem Safe oder einem anderen Ort innerhalb des Hotels entwendet wurde und unabhängig von der Ursache, Diebstahl und Raub inbegriffen.

8. Tiere

Im gesamten Hotel sind keine Tiere gestattet.

9. Gefährliche Gegenstände

Es ist den Hotelgästen untersagt, leicht entflammbare oder gefährliche Gegenstände sowie illegale und/oder fragwürdige Ware bei sich zu tragen oder aufzubewahren. Der Hotelgast ist der einzige Verantwortliche gegenüber HRCC, anderen Gästen, Besuchern, Vermittlern und Personal im Falle von Verlust (finanziell oder anderer Art) und/oder Schaden durch die Mitführung dieser Gegenstände oder Waren oder durch die Fahrlässigkeit des Hotelgasts und die Nichteinhaltung von Rechten und Pflichten. Glücksspiel, Schmuggel, Prostitution, Waffen, Sprengstoff, entflammbare Gegenstände, Gift, Drogen, Tiere und scharfe, stark riechende Speisen sind im gesamten Hotel verboten.

10. Schädigung des Hoteleigentums

Der Hotelgast ist verantwortlich für jede Art von Verlust oder Schädigung des Hoteleigentums durch ihn persönlich, seine Gäste oder Personen in seiner Obhut.

11. Rechte des Eigentümers

Der Hotelgast wird dazu angehalten, sich respektvoll zu verhalten und die Atmosphäre im Hotel nicht negativ zu beeinflussen. HRCC behält sich das Recht vor, den Hotelgast ohne Vorankündigung und ohne Erklärung dazu aufzufordern, sein Zimmer oder andere Teilbereiche des Hotels sofort zu verlassen. Der Hotelgast ist dazu verpflichtet, das Hotel zu verlassen, wenn es von ihm verlangt wird. Sollte sich der Hotelgast weigern, behält HRCC sich das Recht vor, das Gepäck und Eigentum des Hotelgasts aus seinem Hotelzimmer zu holen.

12. Beziehung zwischen HRCC und dem Hotelgast

Keine der obigen Ausführungen führt zu einer Vereinbarung über Ver- oder Untermietung. Weder der Hotelgast noch seine Besucher oder Anwohner sind Eigentümer des Hotels oder Teilbereichen des Hotels. HRCC ist der alleinige Besitzer des gesamten Hotelgeländes.

13. Vorschriften, Rechte und ihr Vollzug

Die Hotelgäste werden dazu aufgefordert, die gültigen Gesetze, Anweisungen und Regelungen zu befolgen und im Sinne dieser Vorschriften zu handeln.

14. Fotos und Videos

Es ist nicht gestattet, Foto- und Videoaufnahmen des Hotels zu kommerziellen Zwecken zu nutzen. Wer sich nicht daran hält, wird gerichtlich verfolgt.

15. Anwendbare Rechtsvorschriften und kompetente Rechtsprechung

Diese Anforderungen und allgemeinen Reservierungsbedingungen unterliegen der spanischen Gesetzgebung, die bezüglich ihrer Gültigkeit, Auslegung, Ausführung und Erfüllung anwendbar ist. Jedwede Diskrepanz und/oder Klage, die aus der Auslegung der vorliegenden Bedingungen entstehen kann, wird den Gerichten in Santa Cruz de Tenerife unterbreitet, womit beide Parteien folglich auf einen anderen Gerichtsstand verzichten. Dieser Vertrag bildet die alleinig gültige Vereinbarung zwischen HRCC und dem Hotelgast und ersetzt jede Art von Pakt, Unternehmung, Zusicherung oder vorheriges Abkommen, schriftlich oder mündlich, das zwischen beiden Parteien existiert haben könnte.

Zu Transparenzzwecken wird jedwede Diskrepanz und/oder Klage, die zwischen HRCC und dem Hotelgast bestehen könnte, dem Gerichtshof von Santa Cruz de Tenerife unterbreitet, dessen anzuwendendes Recht zugrunde liegt.

DIE VERWALTUNG BEHÄLT SICH DAS RECHT VOR, JEDE DER OBIGEN ANFORDERUNGEN UND ALLGEMEINEN RESERVIERUNGSBEDINGUNGN ZU ERGÄNZEN, ZU ÄNDERN ODER ZU KORRIGIEREN.